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Jul 11, 08:17 AM

Es ist ein Mythos, dass die Rentenversicherung die Rente nicht kürzen darf. Es gibt Situation, in denen die DRV die Rente um bis zu 50 Prozent kürzen darf. Dr. Utz Anhalt erklärt, wann dies der Fall sein kann!

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"Die Rentenkasse darf deine laufende Rente einfach kürzen. Ganz legal und in bestimmten Fällen bis zur Hälfte. Möglich macht das an der Aufrechnung nach § 51 des SGB I. Und der besagt, dass wenn die Rentenkasse dir in der Vergangenheit zu viel Geld überwiesen hat, dann kann sie das unter bestimmten Voraussetzungen einfach von deiner laufenden Rente abzweigen. Ich gebe dir mal ein Beispiel. Ein Rentner bekommt jeden Monat 1300 Euro Rente. Die Rentenkasse stellt jetzt fest, dass sie ihm in der Vergangenheit 2400 Euro zu viel überwiesen hat. Und deshalb zieht sie ihm jetzt jeden Monat 250 Euro von seiner laufenden Rente ab. Er bekommt jetzt nur noch 1050 Euro, bis die Schulden bezahlt sind. Die Grenze liegt bei der Hälfte deiner Rente. Und da pulst jetzt die Rentenkasse nicht von sich aus, ob du dir dann überhaupt noch dein Existenzminimum sichern kannst, sondern sie zieht das Geld einfach ab und du bist in der Nachweispflicht. Du musst also selbst beweisen, mit Mietvertrag, mit Kontoauszügen, auch mit deinen Kranke- und Pflegeversicherungsbeiträgen, all den Kosten, die du pro Monat hast, wie viel Geld dir faktisch im Monat zum Leben bleibt. Die Rentenkasse prüft das nicht von sich aus nach, die holt sich das Geld einfach. Und wenn du die einmonatige Widerspruchsfrist verpasst, dann bleibt dir oft nur die Hälfte deiner Rente übrig."

💬 Discussion

Gegen-Hartz.de - Rund ums Bürgergeld @gegenhartz.bsky.social · Jul 9, 05:11 PM

Es ist ein Mythos, dass die Rentenversicherung die Rente nicht kürzen darf. Es gibt Situation, in denen die DRV die Rente um bis zu 50 Prozent kürzen darf. Dr. Utz Anhalt erklärt, wann dies der Fall sein kann!

<div class="border-l-2 border-slate-800/60 pl-4 py-2 mt-3 ml-2"> <div class="flex items-start gap-2.5"> <!-- Avatar --> <img src="https://cdn.bsky.app/img/avatar/plain/did:plc:br4wfm5wshmfcn44beryvffm/bafkreihipsmaj4xglrd2yskpk7amnlkpsknpdnrwwo3b5wasptlikxdvke" class="w-6 h-6 rounded-full shrink-0 border border-slate-800" /> <!-- Comment Content --> <div class="flex-1 min-w-0"> <div class="flex items-center gap-2 mb-1"> <span class="text-xs font-bold text-slate-300">JoaMei</span> <span class="text-[10px] text-slate-500">@joamei.bsky.social</span> <span class="text-[9px] text-slate-600">· Jul 9, 05:28 PM</span> </div> <p class="text-xs text-slate-350 leading-relaxed break-words">Das ist aber nichts Neues. Es empfiehlt sich immer, hohe Rückstände bei Sozialleistungsträgern mindestens 3 Jahre vor Renteneintritt zu regulieren, sofern man eine auskömmliche Rentenzahlung aus öffentlichen Kassen zu erwarten hat.</p> </div> </div> <!-- Replies --> </div>